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   VG Braunschweig, 30.06.2003 - 8 A 43/02   

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VG Braunschweig, 30.06.2003 - 8 A 43/02 (https://dejure.org/2003,11146)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 30.06.2003 - 8 A 43/02 (https://dejure.org/2003,11146)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - 8 A 43/02 (https://dejure.org/2003,11146)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Feststellung des Vorliegens eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 Ausländergesetz (AuslG) hinsichtlich der Republik Armenien; Extremer Bluthochdruck als Abschiebungshindernis; Glaubhaftigkeit der drohenden Drangsalierung zwei Jahre nach der Ausreise wegen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Vorliegens eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 Ausländergesetz (AuslG) hinsichtlich der Republik Armenien; Extremer Bluthochdruck als Abschiebungshindernis; Glaubhaftigkeit der drohenden Drangsalierung zwei Jahre nach der Ausreise wegen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 53 Abs. 6
    Armenien, Krankheit, Hypertonie, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Medizinische Versorgung, Finanzierbarkeit, Soziale Bindungen, Allgemeine Gefahr, Extreme Gefahrenlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 300
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 10 LA 30/03

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Aids; Aufenthalt;

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2003 - 8 A 43/02
    Zum anderen kann diese Gefahr aber auch darauf beruhen, dass die erforderliche Behandlung im Heimatland zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer aber individuell aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 29.04.2002 - BVerwG 1 B 59.02 - und Urteil vom 29.10.2002 - BVerwG 1 C 1.02 - Nds. OVG, Beschluss vom 20.03.2003 - 10 LA 30/03 -, AuAS 2003, 126 ff. [126]).

    Das ist dann der Fall, wenn der Ausländer in seinem Heimatstaat einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wäre, dass ihm im Falle seiner Abschiebung dorthin landesweit und alsbald nach seiner Rückkehr der sichere Tod oder schwerste Beeinträchtigungen seiner körperlichen Unversehrtheit drohten (BVerwG, Urteil vom 08.12.1998 - BVerwG 9 C 4.98 -, a.a.O., S. 668; Nds. OVG, Beschluss vom 20.03.2003 - 10 LA 30/03 -, a.a.O., S. 127 f.).

  • VG Stade, 27.01.2003 - 3 A 1787/01

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Ausländer; Demokratische Republik Kongo; DR

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2003 - 8 A 43/02
    Deshalb kann die zuständige Ausländerbehörde grundsätzlich den Wegfall der extremen Gefahrenlage bewirken, indem sie für den Ausländer im Herkunftsstaat die tatsächliche Behandlung vor Ort sicherstellt und finanziert (VG Stade, Urteil vom 27. Januar 2003 - 3 A 1787/01 -, zit. nach dem Intranet der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).

    Die von der Ausländerbehörde in diesem Zusammenhang ergriffenen oder zugesagten Maßnahmen müssen jedoch so konkret und Erfolg versprechend sein, dass sie eine Unterbrechung des Kausalverlaufs erwarten lassen, der ansonsten alsbald zum sicheren Tod oder schwersten Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit des Ausländers führen würde (vgl. VG Stade, Urteil vom 27.01.2003- 3 A 1787/01 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2003 - 8 A 43/02
    In Anknüpfung hieran darf der Einzelne mithin nicht aus der Bevölkerungsgruppe im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG und damit aus dem Ermessens- und Entscheidungsvorbehalt der obersten Ausländerbehörden herausgenommen werden (BVerwG, Urteil vom 08.12.1998 - BVerwG 9 C 4.98 -, NVwZ 1999, 666 ff. [667 f.]).

    Das ist dann der Fall, wenn der Ausländer in seinem Heimatstaat einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wäre, dass ihm im Falle seiner Abschiebung dorthin landesweit und alsbald nach seiner Rückkehr der sichere Tod oder schwerste Beeinträchtigungen seiner körperlichen Unversehrtheit drohten (BVerwG, Urteil vom 08.12.1998 - BVerwG 9 C 4.98 -, a.a.O., S. 668; Nds. OVG, Beschluss vom 20.03.2003 - 10 LA 30/03 -, a.a.O., S. 127 f.).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2003 - 8 A 43/02
    Ergibt sich unter Beachtung dieser Grundsätze, dass die Gefahr, die einem erkrankten Ausländer dadurch droht, dass er im Falle seiner Abschiebung im Herkunftsstaat die gebotene Behandlung nicht oder nur unzureichend erhalten würde, eine allgemeine Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG darstellt, so kann gleichwohl aufgrund verfassungskonformer Reduktion des Anwendungsbereichs der letztgenannten Norm Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG gewährt werden, wenn eine Abschiebung Verfassungsrecht verletzen würde (BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - BVerwG 9 C 9.95 -, Seite 9 UA).
  • VG Braunschweig, 12.05.2003 - 4 A 58/03

    Abschiebungshindernis; Aids; extreme allgemeine Gefahrenlage; HIV; Sierra Leone

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2003 - 8 A 43/02
    Eine extreme Gefahrenlage, bei der die Sperrwirkung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG ausnahmsweise nicht gilt, liegt aber dann nicht vor, wenn die mögliche Rechtsgutverletzung nicht "bald" zu erwarten ist, sondern sich allenfalls an einem in unbestimmter zeitlicher Ferne liegenden Termin verwirklichen kann (VG Braunschweig, Urteil vom 12.05.2003 - 4 A 58/03 -, m.w.N. , zit. nach dem Intranet der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2003 - 8 A 43/02
    - BVerwG 9 C 58.96 , BVerwGE 105, 383 ff. - zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2003 - 8 A 43/02
    Eine derartige allgemeine Gefahr im Sinne von § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG kann insbesondere vorliegen, wenn die Erkrankung, an der der Ausländer leidet, in seinem Herkunftsland so verbreitet ist, dass die Frage, ob ihretwegen Abschiebungsschutz gewährt werden soll, unter ausländerpolitischen Gesichtspunkten eine Befassung der obersten Landesbehörden sowie eine (bundes-)einheitliche Praxis erfordert, und damit eine politische Leitentscheidung nach § 54 AuslG (BVerwG, Urteil vom 27.04.1998 - BVerwG 9 C 13.97 -, NVwZ 1989, 973 f. [974]).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2003 - 8 A 43/02
    Eine allgemeine Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG ist aber nur gegeben, wenn der in Gestalt der nicht oder nur unzureichend zu erwartenden Behandlung bestehende Missstand im Abschiebezielstaat die erkrankte Bevölkerungsgruppe so trifft, dass grundsätzlich jedem, der ihr angehört, deshalb mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine erhebliche Leibesgefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2001 - BVerwG 1 C 5/01 -, NVwZ 2002, 101 ff. [102]).
  • BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2003 - 8 A 43/02
    Zum anderen kann diese Gefahr aber auch darauf beruhen, dass die erforderliche Behandlung im Heimatland zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer aber individuell aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 29.04.2002 - BVerwG 1 B 59.02 - und Urteil vom 29.10.2002 - BVerwG 1 C 1.02 - Nds. OVG, Beschluss vom 20.03.2003 - 10 LA 30/03 -, AuAS 2003, 126 ff. [126]).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2003 - 8 A 43/02
    Zum anderen kann diese Gefahr aber auch darauf beruhen, dass die erforderliche Behandlung im Heimatland zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer aber individuell aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 29.04.2002 - BVerwG 1 B 59.02 - und Urteil vom 29.10.2002 - BVerwG 1 C 1.02 - Nds. OVG, Beschluss vom 20.03.2003 - 10 LA 30/03 -, AuAS 2003, 126 ff. [126]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2007 - 1 LA 21/07
    Das Verwaltungsgericht hat die Rücknahme gem. § 116 Abs. 1 S. 1 LVwG entscheidungstragend für rechtmäßig erachtet, weil die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen die Zurückstellungsentscheidung der Beklagten vom 10. Dezember 2001 rückwirkend mit dem Eintritt der Unanfechtbarkeit, d. h. in dem Zeitpunkt, als die Klägerin und der Beklagte den Rechtsstreit 8 A 43/02 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten, mit der Folge entfallen [sei], dass materiell-rechtlich von einer von Anfang an gegebenen vollen Wirksamkeit der Zurückstellungsentscheidung auszugehen sei (S. 10 u. des Urt.-Abdr.).

    Ausgehend von der - durch die Darlegungen im Zulassungsantrag nicht in Frage gestellten Annahme des Verwaltungsgerichts (S. 10 u. d. Urt.-Abdr.), dass nach Abgabe der Erledigungserklärungen im Rechtsstreit 8 A 43/02 der Suspensiveffekt gegen die Zurückstellungsentscheidung vom 10. Dezember 2001 rückwirkend entfallen ist und diese (damit) von Anfang an voll wirksam war, ist der zum 24. Januar 2002 entstandene fiktive Vorbescheid rechtswidrig, weil er gegen die ( nur ) formelle Wirkung des Zurückstellungsbescheides verstieß.

    Das Verwaltungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung (S. 10 d. Urt.-Abdr.) entscheidend darauf abgestellt, dass infolge der Hauptsacheerledigung im Klageverfahren VG 8 A 43/02 die Zurückstellungsentscheidung vom 10. Dezember 2001 bestandskräftig und damit von Anfang an wirksam geworden sei.

  • VGH Hessen, 16.07.2013 - 7 A 1602/12

    Verlängerung oder Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    § 60 Abs. 7 AufenthG deckt nicht den in Deutschland üblichen Standard bei medizinischer Versorgung ab, denn diese Norm soll nicht die Behandlungsmöglichkeiten von Erkrankungen zum Maßstab erheben, sondern konkrete erhebliche (existenzielle) Gefahren für Leib und Leben des Betroffenen abwehren (vgl. Beschl. des VG Stade vom 09.02.2001, 2 A 154/01; Urteil des VG München vom 18.06.2003, 11 K 3247/02.A; Urteil des VG Hannover vom 18.06.2003, 1 A 3566/00; Urteil des VG Braunschweig vom 30.06.2003, 8 A 43/02; Beschl. des VG Osnabrück vom 01.11.2010, 5 B 143/10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2005 - 8 A 59/04

    Türkei, Kurden, Krankheit, Psychische Erkrankung, Cerebrales Anfallsleiden,

    BVerwG, Beschluss vom 29.4.2002 - 1 B 59.02 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60; Bay. VGH, Beschluss vom 10.10.2000 - 25 B 99.32077 -, juris; VG Schleswig, Urteil vom 29.10.2003 - 14 A 246/02 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 30.6.2003 - 8 A 43/02 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 13.10.2003 - 34 X 87.03 -, juris.
  • VG Göttingen, 24.08.2004 - 2 A 2145/02

    Arabische Sprache; Auslandskostenverordnung; Berufsdolmetscher;

    -11 K 3247/02 A; VG Hannover, Urteil vom 18.06.2003 -1 A 3566/00-, jeweils zitiert nach Der Einzelentscheider-Brief 8/03, S. 4 f.; VG Braunschweig, Urteil vom 30.06.2003 -8 A 43/02-; NVwZ-RR 04, 300; VG Göttingen, Urteil vom 05.06.2003 -2 A 35/03-).
  • VG Braunschweig, 29.09.2004 - 6 A 418/02

    Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Albaner; allgemeine Lage;

    Eine Maßnahme ist insbesondere nicht geeignet, wenn dem Zugriff des Patienten auf die Medikamente in dem von der Verpflichtungserklärung der Behörde umfassten Zeitraum Hindernisse entgegenstehen, die ihm nicht zuzurechnen sind (wie z. B. Einfuhrbeschränkungen, ein absehbares, zum Verlust der Medikamente führendes Fehlverhalten von Grenzbeamten oder die beschränkte Haltbarkeit des Medikaments; vgl. Bayerischer VGH, Beschl. vom 14.02.2002 - 24 CS01.2174 - VG Braunschweig, Urt. vom 30.06.2003 - 8 A 43/02 - und vom 21.05.2002 - 1 A 67/01 - VG Stade, Urt. vom 27.01.2003 - 3 A 1787/01 - VG Göttingen, Urt. vom 05.06.2003 - 2 A 35/03 - VG Oldenburg, Beschl. vom 21.10.2003 - 11 B 3755/03 -).
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